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Datenschutzrichtlinie

Übersicht

Datenschutz ist von der höchsten Priorität für uns. Der Gebrauch unserer Website ist ohne jede Anzeige von Personalangaben möglich; jedoch, wenn ein Datenthema spezielle Unternehmensdienste über unsere Website verwenden will, konnte die Verarbeitung von Personalangaben notwendig werden. Wenn die Verarbeitung von Personalangaben notwendig ist und es keine gesetzliche Grundlage für solche Verarbeitung gibt, erhalten wir allgemein Zustimmung vom Datenthema.

Die Verarbeitung von Personalangaben, wie der Name, die Adresse, die E-Mail-Adresse oder die Telefonnummer eines Datenthemas soll immer mit General Data Protection Regulation (GDPR), und in Übereinstimmung mit den länderspezifischen auf uns anwendbaren Datenschutzregulierungen übereinstimmen. Mittels dieser Datenschutzpolitik würden wir gern die breite Öffentlichkeit der Natur, Spielraums informieren, und Zweck der Personalangaben, die wir sammeln, verwenden Sie und gehen Sie in einer Prozession. Außerdem werden Datenthemen mittels dieser Datenschutzbehauptung der Rechte informiert, zu denen sie berechtigt werden.

Als der Kontrolleur haben wir zahlreiche technische und organisatorische Maßnahmen durchgeführt, um den am meisten ganzen Schutz von durch diese Website bearbeiteten Personalangaben zu sichern. Jedoch können internetbasierte Datenübertragungen im Prinzip Sicherheitslücken haben, so darf absoluter Schutz nicht versichert werden.

Name und Anschrift des Kontrolleurs

Der Kontrolleur zu den Zwecken von General Data Protection Regulation (GDPR), andere Datenschutzgesetze, die in Mitgliedstaaten der Europäischen Union und anderen mit dem Datenschutz verbundenen Bestimmungen anwendbar sind, ist:

HANDELSNAME

STRAßENADRESSE

POSTLEITZAHL & STADT

LAND

ANRUFEN

KONTAKTIEREN SIE E-MAIL

WEBSITE

Definitionen

Diese Datenschutzbehauptung basiert zu den Begriffen, die vom europäischen Gesetzgeber für die Adoption von General Data Protection Regulation (GDPR) gebraucht sind. Unsere Datenschutzbehauptung sollte leserlich und zur breiten Öffentlichkeit, sowie unseren Kunden und Teilhabern verständlich sein. Um das zu sichern, würden wir zuerst gern die verwendete Fachsprache erklären.

In dieser Datenschutzbehauptung gebrauchen wir die folgenden Begriffe:

a.) Personalangaben

Personalangaben bedeuten irgendwelche Informationen in Zusammenhang mit einer erkannten oder identifizierbaren natürlichen Person (“Datenthema”). Eine identifizierbare natürliche Person ist diejenige, der, direkt oder indirekt, insbesondere bezüglich eines Bezeichners wie ein Name, eine Kennnummer, Positionsdaten, ein Online-Bezeichner oder zu einem oder mehr zur physischen, physiologischen, genetischen, geistigen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person spezifischen Faktoren identifiziert werden kann.

b.) Datenthema

Datenthema ist jede erkannte oder identifizierbare natürliche Person, deren Personalangaben vom für die Verarbeitung verantwortlichen Kontrolleur bearbeitet werden.

c.) Verarbeitung

Verarbeitung ist jede Operation oder Satz von Operationen, der auf Personalangaben oder auf Sätzen von Personalangaben, ungeachtet dessen ob durch automatisierte Mittel, wie Sammlung, Aufnahme, Organisation, Strukturierung, Lagerung, Anpassung oder Modifizierung, Wiederauffindung, Beratung, Gebrauch, Enthüllung durch die Übertragung, Verbreitung oder sonst das Bereitstellen, die Anordnung oder die Kombination, die Beschränkung, die Ausradierung oder die Zerstörung durchgeführt wird.

d.) Beschränkung in einer Prozession zu gehen

Beschränkung in einer Prozession zu gehen ist die Markierung von versorgten Personalangaben mit dem Ziel, ihre Verarbeitung in der Zukunft zu beschränken.

e.) Im Profil darzustellen

Im Profil darzustellen, bedeutet jede Form der automatisierten Verarbeitung von Personalangaben, die aus dem Gebrauch von Personalangaben bestehen, bestimmte persönliche Aspekte in Zusammenhang mit einer natürlichen Person zu bewerten, insbesondere Aspekte bezüglich der Leistung dieser natürlichen Person bei Arbeit, Wirtschaftslage, Gesundheit, persönlichen Einstellungen, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Position oder Bewegungen zu analysieren oder vorauszusagen.

f.) Pseudonymisation

Pseudonymisation ist die Verarbeitung von Personalangaben auf solcher Art und Weise, dass die Personalangaben einem spezifischen Datenthema ohne den Gebrauch von zusätzlichen Informationen nicht mehr zugeschrieben werden können, vorausgesetzt, dass solche zusätzlichen Informationen getrennt behalten werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterworfen sind, um sicherzustellen, dass die Personalangaben einer erkannten oder identifizierbaren natürlichen Person nicht zugeschrieben werden.

g.) Kontrolleur oder für die Verarbeitung verantwortlicher Kontrolleur

Kontrolleur oder für die Verarbeitung verantwortlicher Kontrolleur sind die natürliche oder gesetzliche Person, die Behörde, die Agentur oder der andere Körper, der, allein oder gemeinsam mit anderen, die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von Personalangaben bestimmt; wo die Zwecke und Mittel solcher Verarbeitung durch das Vereinigungs- oder Mitgliedstaatgesetz bestimmt werden, kann für den Kontrolleur oder die spezifischen Kriterien für seine Nominierung durch das Vereinigungs- oder Mitgliedstaatgesetz gesorgt werden.

h.) Verarbeiter

Verarbeiter ist eine natürliche oder gesetzliche Person, Behörde, Agentur oder anderer Körper, der Personalangaben im Auftrag des Kontrolleurs bearbeitet.

i.) Empfänger

Empfänger ist eine natürliche oder gesetzliche Person, Behörde, Agentur oder ein anderer Körper, zu dem die Personalangaben, ob ein Dritter bekannt gegeben werden oder nicht. Jedoch sollen Behörden, die Personalangaben im Fachwerk einer besonderen Untersuchung in Übereinstimmung mit dem Vereinigungs- oder Mitgliedstaatgesetz erhalten können, nicht als Empfänger betrachtet werden; die Verarbeitung jener Daten durch jene Behörden soll in Übereinstimmung mit den anwendbaren Datenschutzregeln gemäß den Zwecken der Verarbeitung sein.

j.) Dritter

Dritter ist eine natürliche oder gesetzliche Person, Behörde, Agentur oder Körper außer dem Datenthema, dem Kontrolleur, dem Verarbeiter und den Personen, die, unter der direkten Autorität des Kontrolleurs oder Verarbeiters, bevollmächtigt werden, Personalangaben zu bearbeiten.

k.) Zustimmung

Die Zustimmung des Datenthemas ist jede frei gegebene, spezifische, informierte und eindeutige Anzeige der Datenthemawünsche, durch die er oder sie, durch eine Behauptung oder durch eine klare positive Diskriminierung, Abmachung zur Verarbeitung von Personalangaben in Zusammenhang mit ihm oder ihr bedeutet.

Plätzchen

Unsere Website verwendet Plätzchen. Plätzchen sind Textdateien, die in einem Computersystem über einen Internet-Browser versorgt werden.

Viele Internetseiten und Server verwenden Plätzchen. Viele Plätzchen enthalten eine Plätzchen-ID. Eine Plätzchen-ID ist ein einzigartiger Bezeichner des Plätzchens. Es besteht aus einer Charakterschnur, durch die Internetseiten und Server dem spezifischen Internet-Browser zugeteilt werden können, in dem das Plätzchen versorgt wurde. Das erlaubt besuchten Internetseiten und Servern, den individuellen Browser des Datenthemas von anderen Internet-Browsern zu unterscheiden, die andere Plätzchen enthalten. Ein spezifischer Internet-Browser kann anerkannt werden und hat das Verwenden der einzigartigen Plätzchen-ID identifiziert.

Durch den Gebrauch von Plätzchen können wir die Benutzer dieser Website mit benutzerfreundlicheren Diensten versorgen, die ohne die Plätzcheneinstellung nicht möglich sein würden.

Mittels eines Plätzchens können die Informationen und Angebote auf unserer Website mit dem Benutzer im Sinn optimiert werden. Plätzchen erlauben uns, wie zuvor erwähnt, unsere Website-Benutzer anzuerkennen. Der Zweck dieser Anerkennung ist, es leichter für Benutzer zu machen, unsere Website zu verwerten. Auf den Website-Benutzer, der Plätzchen verwendet, z.B. in Zugriffsdaten jedes Mal die Website nicht eingehen muss, wird zugegriffen, weil das durch die Website übernommen wird, und das Plätzchen so auf dem Computersystem des Benutzers versorgt wird. Ein anderes Beispiel ist das Plätzchen eines Einkaufswagens in einem Online-Geschäft. Der Online-Shop erinnert sich an die Artikel, die ein Kunde in den virtuellen Einkaufswagen über ein Plätzchen gelegt hat.

Das Datenthema kann jederzeit die Einstellung von Plätzchen durch unsere Website mittels einer entsprechenden Einstellung des Internet-Browsers verwendet verhindern, und kann so die Einstellung von Plätzchen dauerhaft bestreiten. Außerdem bereits können Satzplätzchen jederzeit über einen Internet-Browser oder andere Softwareprogramme gelöscht werden. Das ist in allen populären Internet-Browsern möglich. Wenn das Datenthema die Einstellung von Plätzchen im Internet-Browser verwendet, nicht ausschaltet, können alle Funktionen unserer Website völlig verwendbar sein.

Sammlung von allgemeinen Daten und Informationen

Unsere Website sammelt eine Reihe von allgemeinen Daten und Informationen, wenn ein Datenthema oder automatisiertes System die Website aufrufen. Dieser General Daten und Informationen wird in den Serverprotokolldateien versorgt. Gesammelt kann sein (1) die Browsertypen und verwendeten Versionen, (2) das durch das zugreifende System verwendete Betriebssystem, (3) die Website, von der ein zugreifendes System unsere Website (so genannte Referrer) erreicht, (4) die Subwebsites, (5) das Datum und Zeit des Zugangs zur Internetseite, (6) eine Internet-Protocoladresse (IP Adresse), (7) der Internetdienstleister des zugreifenden Systems und (8) irgendwelche anderen ähnlichen Daten und Informationen, die im Falle Angriffe auf unsere Informationstechnologiesysteme verwendet werden können.

Wenn wir diese allgemeinen Daten und Informationen verwenden, ziehen wir keine Schlüsse über das Datenthema. Eher sind diese Informationen erforderlich (1) den Inhalt unserer Website richtig zu liefern, (2) den Inhalt unserer Website sowie seiner Anzeige zu optimieren, (3) die langfristige Lebensfähigkeit unserer Informationstechnologiesysteme und Website-Technologie zu sichern, und (4) Strafverfolgungsbehörden mit den Informationen zu versorgen, die für die kriminelle Strafverfolgung im Falle eines Kyberangriffs notwendig sind. Deshalb analysieren wir anonym gesammelte Daten und Informationen statistisch mit dem Ziel, den Datenschutz und die Datensicherheit unseres Unternehmens zu vergrößern, und ein optimales Schutzniveau für die Personalangaben zu sichern, die wir bearbeiten. Die anonymen Daten der Serverprotokolldateien werden getrennt von allen durch ein Datenthema gebotenen Personalangaben versorgt.

Rechte auf das Datenthema

a.) Recht auf die Bestätigung

Jedes Datenthema soll dem Recht durch den europäischen Gesetzgeber anerkennen lassen, vom Kontrolleur die Bestätigung zu erhalten, ob oder nicht Personalangaben bezüglich seiner oder ihrer bearbeitet werden. Wenn ein Datenthema von diesem Recht auf die Bestätigung Gebrauch machen möchte, kann er oder sie jederzeit jeden Mitarbeiter des Kontrolleurs kontaktieren.

b.) Recht auf den Zugang

Jedes Datenthema soll dem Recht durch den europäischen Gesetzgeber anerkennen lassen, vom Kontrolleur freie Informationen über seine oder ihre Personalangaben versorgt jederzeit und eine Kopie dieser Informationen zu erhalten. Außerdem geben die europäischen Direktiven und Regulierungen zu, dass die Daten Zugang zu den folgenden Informationen unterwerfen:

  1. die Zwecke der Verarbeitung;
  2. die Kategorien von Personalangaben betroffen;
  3. die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Personalangaben gewesen sind oder, in besonderen Empfängern in Drittländern oder internationalen Organisationen bekannt gegeben werden;
  4. wo möglich hat die vorgestellte Periode, für die die Personalangaben versorgt, oder, wenn nicht, die Kriterien möglich werden, gepflegt, diese Periode zu bestimmen;
  5. die Existenz des Rechts, von der Kontrolleurkorrektur oder Ausradierung von Personalangaben oder Beschränkung zu bitten, von Personalangaben bezüglich des Datenthemas in einer Prozession zu gehen, oder gegen solche Verarbeitung zu protestieren;
  6. die Existenz des Rechts, eine Klage mit einer Aufsichtsbehörde einzureichen;
  7. wo die Personalangaben vom Datenthema, keine verfügbaren Informationen betreffs ihrer Quelle gesammelt werden;
  8. die Existenz der automatisierten Beschlussfassung, einschließlich des Kopierfräs-, hat sich auf im Artikel 22 (1) und (4) des GDPR und, mindestens in jenen Fällen, bedeutungsvollen Informationen über die Logik beteiligt, sowie die Bedeutung und vorgestellten Folgen solcher Verarbeitung für das Datenthema bezogen.

Außerdem soll das Datenthema ein Recht haben, Informationen zu erhalten, ob Personalangaben einem Drittland oder einer internationalen Organisation übertragen werden. Wo das der Fall ist, soll das Datenthema das Recht haben, über den passenden Schutz in Zusammenhang mit der Übertragung informiert zu werden.

Wenn ein Datenthema von diesem Recht auf den Zugang Gebrauch machen möchte, kann er oder sie jederzeit jeden Mitarbeiter des Kontrolleurs kontaktieren.

c.) Recht auf die Korrektur

Jedes Datenthema soll dem Recht durch den europäischen Gesetzgeber anerkennen lassen, vom Kontrolleur ohne übermäßige Verzögerung die Korrektur von ungenauen Personalangaben bezüglich seiner oder ihrer zu erhalten. Die Zwecke der Verarbeitung in Betracht ziehend, soll das Datenthema das Recht haben, unvollständige Personalangaben, einschließlich mittels des Bereitstellens einer ergänzenden Behauptung vollenden zu lassen.

Wenn ein Datenthema dieses Recht auf die Korrektur ausüben möchte, kann er oder sie jederzeit jeden Mitarbeiter des Kontrolleurs kontaktieren.

d.) Recht auf die Ausradierung (Recht, vergessen zu werden)

Jedes Datenthema soll dem Recht durch den europäischen Gesetzgeber anerkennen lassen, vom Kontrolleur die Ausradierung von Personalangaben bezüglich seiner oder ihrer ohne übermäßige Verzögerung zu erhalten, und der Kontrolleur soll die Verpflichtung haben, Personalangaben ohne übermäßige Verzögerung zu löschen, wo einer des folgenden Bodens gilt, so lange die Verarbeitung nicht notwendig ist:

  1. Die Personalangaben sind in Bezug auf die Zwecke nicht mehr notwendig, zu denen sie gesammelt oder sonst bearbeitet wurden.
  2. Das Datenthema zieht Zustimmung zurück, zu der die Verarbeitung gemäß dem Punkt (a) des Artikels 6 (1) des GDPR oder Punkt (a) des Artikels 9 (2) des GDPR basiert, und wo es keinen anderen gesetzlichen Boden für die Verarbeitung gibt.
  3. Das Datenthema protestiert gegen die Verarbeitung entsprechend dem Artikel 21 (1) des GDPR, und es gibt keinen überwiegenden legitimen Boden für die Verarbeitung, oder das Datenthema protestiert gegen die Verarbeitung entsprechend dem Artikel 21 (2) des GDPR.
  4. Die Personalangaben sind ungesetzlich bearbeitet worden.
  5. Die Personalangaben müssen für die Einhaltung einer gesetzlichen Verpflichtung im Vereinigungs- oder Mitgliedstaatgesetz gelöscht werden, dem der Kontrolleur unterworfen ist.
  6. Die Personalangaben sind in Bezug auf das Angebot von Informationsgesellschaftsdiensten gesammelt worden, die auf im Artikel 8 (1) des GDPR verwiesen sind.

Wenn einer der oben erwähnten Gründe gilt, und ein Datenthema um die Ausradierung von von uns versorgten Personalangaben bitten möchte, kann er oder sie jederzeit jeden Mitarbeiter des Kontrolleurs kontaktieren. Ein Mitarbeiter soll schnell sicherstellen, dass die Ausradierungsbitte sofort erfüllt wird.

Wo der Kontrolleur Personalangaben bekannt gegeben hat und entsprechend dem Artikel 17 (1) verpflichtet ist, die Personalangaben zu löschen, soll der Kontrolleur, die verfügbare Technologie und die Kosten der Durchführung in Betracht ziehend, angemessene Schritte einschließlich technischer Maßnahmen machen, um andere Kontrolleure zu informieren, die die Personalangaben bearbeiten, dass das Datenthema um Ausradierung durch solche Kontrolleure irgendwelcher Verbindungen zu, oder Kopie oder Erwiderung, jene Personalangaben gebeten hat, so weit Verarbeitung nicht erforderlich ist. Ein Mitarbeiter wird die notwendigen Maßnahmen in Einzelfällen einordnen.

e.) Recht auf die Beschränkung in einer Prozession zu gehen

Jedes Datenthema soll dem Recht durch den europäischen Gesetzgeber anerkennen lassen, von der Kontrolleurbeschränkung vorzuherrschen, in einer Prozession zu gehen, wo einer des folgenden gilt:

  1. Um die Genauigkeit der Personalangaben wird durch das Datenthema seit einer Periode gekämpft, dem Kontrolleur ermöglichend, die Genauigkeit der Personalangaben nachzuprüfen.
  2. Die Verarbeitung ist ungesetzlich, und das Datenthema setzt der Ausradierung der Personalangaben entgegen und bittet stattdessen um die Beschränkung ihres Gebrauches stattdessen.
  3. Der Kontrolleur braucht nicht mehr die Personalangaben zu den Zwecken der Verarbeitung, aber sie sind durch das Datenthema für die Errichtung, Übung oder Verteidigung von gesetzlichen Ansprüchen erforderlich.
  4. Das Datenthema hat gegen die Verarbeitung entsprechend dem Artikel 21 (1) des GDPR anhängig die Überprüfung protestiert, ob der legitime Boden des Kontrolleurs diejenigen des Datenthemas überreitet.
  5. Wenn eine der oben erwähnten Bedingungen erfüllt wird, und ein Datenthema bitten möchte, dass die Beschränkung der Verarbeitung von Personalangaben uns versorgt hat, kann er oder sie jederzeit jeden Mitarbeiter des Kontrolleurs kontaktieren. Der Mitarbeiter wird die Beschränkung der Verarbeitung einordnen.

f.) Recht auf die Datenbeweglichkeit

Jedes Datenthema soll das Recht durch den europäischen Gesetzgeber gewähren lassen, um die Personalangaben bezüglich seiner oder ihrer zu erhalten, die einem Kontrolleur in einem strukturierten, allgemein verwendeten und maschinenlesbaren Format geboten wurde. Er oder sie soll das Recht haben, jene Daten einem anderen Kontrolleur ohne Hindernis vom Kontrolleur zu übersenden, dem die Personalangaben geboten worden sind, so lange die Verarbeitung auf der Zustimmung entsprechend dem Punkt (a) des Artikels 6 (1) des GDPR oder Punkt (a) des Artikels 9 (2) des GDPR, oder auf einem Vertrag entsprechend dem Punkt (b) des Artikels 6 (1) des GDPR basiert, und die Verarbeitung durch automatisierte Mittel ausgeführt wird, so lange die Verarbeitung für die Leistung einer Aufgabe nicht notwendig ist, die im öffentlichen Interesse oder in der Übung der offiziellen dem Kontrolleur verliehenen Autorität ausgeführt ist.

Außerdem, im Ausüben seines oder ihres Rechts auf die Datenbeweglichkeit entsprechend dem Artikel 20 (1) des GDPR, soll das Datenthema das Recht haben, Personalangaben direkt von einem Kontrolleur zu einem anderen übersenden zu lassen, wo technisch ausführbar, und wenn man so tut, die Rechte und Freiheit von anderen nicht nachteilig betrifft.

Um das Recht auf die Datenbeweglichkeit zu behaupten, kann das Datenthema jederzeit jeden Mitarbeiter kontaktieren.

g.) Recht zu protestieren

Jedes Datenthema soll dem Recht durch den europäischen Gesetzgeber anerkennen lassen, auf dem Boden in Zusammenhang mit seiner oder ihrer besonderen Situation, jederzeit, zur Verarbeitung von Personalangaben bezüglich seiner oder ihrer zu protestieren, die auf dem Punkt (e) oder (f) des Artikels 6 (1) des GDPR basiert. Das gilt auch dafür, basiert auf diesen Bestimmungen im Profil darzustellen.

Wir werden die Personalangaben im Falle des Einwands nicht mehr bearbeiten, wenn wir zwingenden legitimen Boden für die Verarbeitung nicht demonstrieren können, der die Interessen, Rechte und Freiheit des Datenthemas, oder für die Errichtung, Übung oder Verteidigung von gesetzlichen Ansprüchen überreitet.

Wenn wir Personalangaben zu Direktmarketingzwecken bearbeiten, soll das Datenthema das Recht haben, jederzeit gegen die Verarbeitung von Personalangaben bezüglich seiner oder ihrer für solches Marketing zu protestieren. Das gilt dafür, im Ausmaß im Profil darzustellen, dass er mit solchem Direktmarketing verbunden ist. Wenn das Datenthema gegen die Verarbeitung zu Direktmarketingzwecken protestiert, werden wir die Personalangaben zu diesen Zwecken nicht mehr bearbeiten.

Außerdem hat das Datenthema das Recht auf dem Boden in Zusammenhang mit seiner oder ihrer besonderen Situation, gegen die Verarbeitung von Personalangaben bezüglich seiner oder ihrer zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken, oder zu statistischen Zwecken entsprechend dem Artikel 89 (1) des GDPR zu protestieren, wenn die Verarbeitung für die Leistung einer aus Gründen des öffentlichen Interesses ausgeführten Aufgabe nicht notwendig ist.

Um das Recht auszuüben zu protestieren, kann das Datenthema jeden Mitarbeiter kontaktieren. Außerdem ist das Datenthema im Zusammenhang mit dem Gebrauch von Informationsgesellschaftsdiensten, und trotz der Direktive 2002/58/EC frei, sein oder ihr Recht zu verwenden, durch den automatisierten zu protestieren, bedeutet, technische Spezifizierungen zu verwenden.

h.) Automatisierte individuelle Beschlussfassung, einschließlich des Kopierfräs-

Jedes Datenthema soll dem Recht durch den europäischen Gesetzgeber anerkennen lassen, einer Entscheidung gestützt allein auf der automatisierten Verarbeitung einschließlich des Kopierfräs-nicht unterworfen zu sein, der Rechtswirkungen bezüglich seiner oder ihrer erzeugt, oder ihn ähnlich bedeutsam oder sie betrifft, so lange die Entscheidung (1) ist nicht ist für das Eintreten oder die Leistung, ein Vertrag zwischen dem Datenthema und einem Datenkontrolleur notwendig, oder (2) wird durch das Vereinigungs- oder Mitgliedstaatgesetz nicht autorisiert, dem der Kontrolleur unterworfen ist, und der auch passende Maßnahmen aufstellt, um die Datenthemarechte und Freiheit und legitimen Interessen zu schützen, oder (3) basiert auf der ausdrücklichen Datenthemazustimmung nicht.

Wenn die Entscheidung (1) ist für das Eintreten oder die Leistung, ein Vertrag zwischen dem Datenthema und einem Datenkontrolleur notwendig, oder (2) es basiert auf der ausdrücklichen Datenthemazustimmung, werden wir passende Maßnahmen durchführen, um die Datenthemarechte und Freiheit und legitimen Interessen, mindestens das Recht zu schützen, menschliches Eingreifen seitens des Kontrolleurs zu erhalten, seinen oder ihren Gesichtspunkt auszudrücken und um die Entscheidung zu kämpfen.

Wenn das Datenthema die Rechte bezüglich der automatisierten individuellen Beschlussfassung ausüben möchte, kann er oder sie jederzeit jeden Mitarbeiter kontaktieren.

i.) Recht, Datenschutzzustimmung zurückzuziehen

Jedes Datenthema soll dem Recht durch den europäischen Gesetzgeber anerkennen lassen, seine oder ihre Zustimmung zur Verarbeitung seiner oder ihrer Personalangaben jederzeit zurückzuziehen.

Wenn das Datenthema das Recht ausüben möchte, die Zustimmung zurückzuziehen, kann er oder sie jederzeit jeden Mitarbeiter kontaktieren.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung

Kunst. 6 (1) angezündet. ein GDPR dient als die Rechtsgrundlage, um Operationen zu bearbeiten, für die wir Zustimmung zu einem spezifischen in einer Prozession gehenden Zweck erhalten. Wenn die Verarbeitung von Personalangaben für die Leistung eines Vertrags notwendig ist, zu dem das Datenthema Partei ist, wie zum Beispiel der Fall ist, wenn in einer Prozession gehende Operationen für die Versorgung von Waren notwendig sind oder irgendwelche anderen Dienstleistungen anzubieten, basiert die Verarbeitung auf dem angezündeten Artikel 6 (1). b GDPR. Dasselbe gilt für solche in einer Prozession gehenden Operationen, die notwendig sind, um vorvertragliche Maßnahmen, zum Beispiel im Fall von Untersuchungen bezüglich unserer Produkte oder Dienste auszuführen. Ist unser Firmenthema einer gesetzlichen Verpflichtung, durch die die Verarbeitung von Personalangaben, solcher bezüglich der Erfüllung von Steuerverpflichtungen erforderlich ist, basiert die Verarbeitung auf der Kunst. 6 (1) angezündet. c GDPR. In seltenen Fällen kann die Verarbeitung von Personalangaben notwendig sein, um die entscheidenden Interessen des Datenthemas oder einer anderen natürlichen Person zu schützen. Das würde zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Besucher in unserer Gesellschaft und seinem Namen verletzt würde, würden Alter, Krankenversicherungsdaten oder andere entscheidende Informationen einem Arzt, Krankenhaus oder anderem Drittem verzichtet werden müssen. Dann würde die Verarbeitung auf der Kunst basieren. 6 (1) angezündet. d GDPR. Schließlich konnte Verarbeitung von Operationen auf dem angezündeten Artikel 6 (1) basieren. f GDPR. Diese Rechtsgrundlage wird verwendet, um Operationen zu bearbeiten, die durch keinen des oben erwähnten gesetzlichen Bodens bedeckt werden, wenn Verarbeitung zu den Zwecken der legitimen Interessen notwendig ist, die von unserem Unternehmen oder durch einen Dritten verfolgt sind, außer dem, wo solche Interessen durch die Interessen oder Grundrechte und Freiheit des Datenthemas überritten werden, die Schutz von Personalangaben verlangt. Solche in einer Prozession gehenden Operationen sind besonders erlaubt, weil sie vom europäischen Gesetzgeber spezifisch erwähnt worden sind. Er hat gedacht, dass ein legitimes Interesse angenommen werden konnte, wenn das Datenthema ein Kunde des Kontrolleurs (Solokonzert 47 Satz 2 GDPR) ist.

Alltägliche Ausradierung und das Blockieren von Personalangaben

Der Datenkontrolleur soll bearbeiten und die Personalangaben des Datenthemas nur für die Periode versorgen, die notwendig ist, um den Zweck der Lagerung zu erreichen, oder so weit das vom europäischen Gesetzgeber oder den anderen Gesetzgebern in Gesetzen oder Regulierungen gewährt wird, zu denen der Kontrolleur dem unterworfen ist.

Wenn der Lagerungszweck nicht anwendbar ist, oder wenn eine Lagerungsperiode, die vom europäischen Gesetzgeber oder einem anderen fähigen Gesetzgeber vorgeschrieben ist, abläuft, werden die Personalangaben alltäglich blockiert oder in Übereinstimmung mit gesetzlichen Voraussetzungen gelöscht.

Die legitimen Interessen, die vom Kontrolleur oder durch einen Dritten verfolgt sind

Wo die Verarbeitung von Personalangaben auf dem angezündeten Artikel 6 (1) basiert. f GDPR unser legitimes Interesse ist, unser Geschäft zu Gunsten vom Wohlbehagen aller unserer Mitarbeiter und der Aktionäre auszuführen.

Periode, für die die Personalangaben versorgt werden

Die Kriterien, die verwendet sind, um die Periode der Lagerung von Personalangaben zu bestimmen, sind die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach dem Ablauf dieser Periode werden die entsprechenden Daten alltäglich gelöscht, so lange es für die Erfüllung des Vertrags oder die Einleitung eines Vertrags nicht mehr notwendig ist.

Bestimmung von Personalangaben als gesetzliche oder vertragliche Voraussetzung; Voraussetzung, die notwendig ist, um einen Kontakt herzustellen; die Verpflichtung der Daten unterwirft, um die Personalangaben zu bieten; mögliche Folgen des Misserfolgs, solche Daten zu bieten

Wir klären, dass die Bestimmung von Personalangaben durch das Gesetz (z.B. Steuerregulierungen) teilweise erforderlich ist oder sich auch aus vertraglichen Bestimmungen (z.B. Informationen über den vertraglichen Partner) ergeben kann. Manchmal kann es notwendig sein, einen Vertrag zu schließen, dass das Datenthema uns mit Personalangaben versorgt, die nachher von uns bearbeitet werden müssen. Das Datenthema ist zum Beispiel verpflichtet, uns mit Personalangaben zu versorgen, wenn unser Unternehmen einen Vertrag mit ihm oder ihr unterzeichnet. Die Nichtbestimmung der Personalangaben würde die Folge haben, dass der Vertrag mit dem Datenthema nicht geschlossen werden konnte. Bevor Personalangaben durch das Datenthema geboten werden, muss das Datenthema jeden Mitarbeiter kontaktieren.

Der Mitarbeiter klärt sich zum Datenthema, ob die Bestimmung der Personalangaben durch das Gesetz oder den Vertrag erforderlich ist oder für den Beschluss des Vertrags notwendig ist, ob es eine Verpflichtung gibt, die Personalangaben und die Folgen der Nichtbestimmung der Personalangaben zu bieten.

Rundschreibenabonnement

Auf unserer Website wird Benutzern die Chance gegeben, das Rundschreiben unseres Unternehmens zu unterschreiben. Die Eingangsmaske verwendet bestimmt für diesen Zweck das, welche Personalangaben übersandt werden, sowie wenn das Rundschreiben vom Kontrolleur bestellt wird.

Wir informieren unsere Kunden und Teilhaber regelmäßig mittels eines Rundschreibens über Unternehmensangebote. Das Rundschreiben des Unternehmens kann nur durch das Datenthema wenn erhalten werden (1) das Datenthema hat eine gültige E-Mail-Adresse und (2) die Daten unterwerfen Register für das Rundschreibenverschiffen. Eine BestätigungsE-Mail wird an die E-Mail-Adresse gesandt, die durch ein Datenthema zum ersten Mal für das Rundschreibenverschiffen aus gesetzlichen Gründen eingeschrieben ist, im doppelten wählen - im Verfahren. Diese BestätigungsE-Mail wird verwendet, um sich zu erweisen, ob der Eigentümer der E-Mail-Adresse als das Datenthema bevollmächtigt wird, das Rundschreiben zu erhalten.

Während der Registrierung für das Rundschreiben versorgen wir auch die IP-Adresse des Computersystems, das vom Internetdienstleister (ISP) zugeteilt ist und durch das Datenthema zur Zeit der Registrierung, sowie das Datum und Zeit der Registrierung verwendet ist. Die Sammlung davon Daten sind notwendig, um den (möglichen) Missbrauch der E-Mail-Adresse eines Datenthemas zu einem späteren Zeitpunkt und ihrer deshalb zu verstehen, dient dem Ziel des Rechtsschutzes des Kontrolleurs.

Die Personalangaben haben sich versammelt, weil ein Teil einer Registrierung für das Rundschreiben nur verwendet wird, um unser Rundschreiben zu senden. Außerdem können Unterzeichnete des Rundschreibens per E-Mail informiert werden, so lange das für die Operation des Rundschreibendienstes oder eine fragliche Registrierung notwendig ist, weil das im Falle Änderungen zum Rundschreibenangebot, oder im Falle einer Änderung in technischen Verhältnissen der Fall sein konnte. Es wird keine Übertragung von Personalangaben geben, die durch den Rundschreibendienst Dritten gesammelt sind. Das Abonnement zu unserem Rundschreiben kann durch das Datenthema jederzeit begrenzt werden. Die Zustimmung zur Lagerung von Personalangaben, die das Datenthema gegeben hat, für das Rundschreiben zu verladen, kann jederzeit widerrufen werden. Zum Zweck der Revokation der Zustimmung wird eine entsprechende Verbindung in jedem Rundschreiben gefunden. Es ist auch möglich, aus dem Rundschreiben jederzeit direkt auf der Website des Kontrolleurs unzuunterschreiben, oder das dem Kontrolleur auf eine verschiedene Weise mitzuteilen.

Das Rundschreibenverfolgen

Unsere Rundschreiben enthalten Verfolgenpixel. Ein Verfolgenpixel ist eine Miniaturgrafik, die in solchen E-Mails eingebettet ist, die im HTML-Format gesandt werden, um Protokolldateienaufnahme und Analyse zu ermöglichen. Das erlaubt eine statistische Analyse des Erfolgs oder Misserfolg von Online-Marktkampagnen. Gestützt auf dem eingebetteten Verfolgenpixel können wir sehen, falls und wenn eine E-Mail durch ein Datenthema geöffnet wurde, und der sich in der E-Mail verbindet, wurden durch Datenthemen aufgerufen.

Solche Personalangaben, die in den in den Rundschreiben enthaltenen Verfolgenpixeln gesammelt sind, werden versorgt und vom Kontrolleur analysiert, um das Verschiffen des Rundschreibens zu optimieren, sowie den Inhalt von zukünftigen Rundschreiben noch besser zu den Interessen des Datenthemas anzupassen. Diese Personalangaben werden Dritten nicht verzichtet. Datenthemen werden jederzeit berechtigt, ihre Behauptung der Zustimmung zu widerrufen, Rundschreiben zu erhalten.

Nach einer Revokation werden diese Personalangaben vom Kontrolleur gelöscht. Wir betrachten automatisch einen Abzug aus der Einnahme des Rundschreibens als eine Revokation.

Kontaktieren Sie Möglichkeit über die Website

Unsere Website enthält Informationen, die einen schnellen elektronischen Kontakt zu unserem Unternehmen, sowie direkte Kommunikation mit uns über eine E-Mail-Adresse ermöglichen. Wenn ein Datenthema den Kontrolleur per E-Mail oder über eine Kontaktform kontaktiert, werden die durch das Datenthema übersandten Personalangaben automatisch versorgt. Solche Personalangaben, die auf einer freiwilligen Basis durch ein Datenthema dem Datenkontrolleur übersandt sind, werden zum Zweck versorgt, das Datenthema zu bearbeiten oder zu kontaktieren. Es gibt keine Übertragung dieser Personalangaben Dritten